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AGB & Benutzerordnung – gewerbliche Vermietung eines elektronischen Bullenreitens

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung eines elektronischen Bullenreitens einschließlich Zubehör zwischen dem Vermieter und dem Mieter.

  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote des Vermieters sind freibleibend.

  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung des Mietvertrages zustande.

  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

 

§ 3 Mietgegenstand

  1. Vermietet wird die im Mietvertrag bezeichnete Anlage einschließlich des vereinbarten Zubehörs.

  2. Die Anlage bleibt Eigentum des Vermieters.

  3. Der Mieter darf die Anlage weder veräußern noch ohne Zustimmung des Vermieters an Dritte weitervermieten.

 

§ 4 Mietdauer

  1. Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag.

  2. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung des Vermieters.

  3. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter für jeden angefangenen Kalendertag eine zusätzliche Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises verlangen.

 

§ 5 Preise, Kaution und Zahlung

  1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.

  3. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

  4. Offene Forderungen dürfen mit der Kaution verrechnet werden.

  5. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Prüfung des Mietgegenstandes.

 

§ 6 Lieferung, Aufbau und Abholung

  1. Soweit vereinbart, übernimmt der Vermieter Transport und/oder Aufbau.

  2. Der Mieter hat für eine geeignete Aufstellfläche zu sorgen.

  3. Wartezeiten aufgrund fehlender Voraussetzungen vor Ort können gesondert berechnet werden.

  4. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Zugänglichkeit des Veranstaltungsortes.

 

§ 7 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich,

  1. die Anlage ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,

  2. die Bedienungs und Sicherheitshinweise einzuhalten,

  3. für eine ausreichende Aufsicht während des Betriebs zu sorgen,

  4. die Anlage vor Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüssen zu schützen,

  5. behördliche Genehmigungen eigenverantwortlich einzuholen,

  6. die Anlage nicht unbeaufsichtigt öffentlich zugänglich zu machen.

 

§ 8 Sicherheitsvorschriften

  1. Der Betrieb erfolgt ausschließlich auf Verantwortung des Mieters.

  2. Der Mieter hat sicherzustellen, dass sämtliche Nutzer vor Benutzung über die Sicherheitsregeln informiert werden.

  3. Von der Nutzung ausgeschlossen sind insbesondere:
    a) Schwangere
    b) Personen unter Alkohol oder Drogeneinfluss
    c) Personen mit Rücken, Nacken, Herz Kreislauf oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen
    d) Personen, deren Gesundheitszustand eine Gefährdung erwarten lässt

  4. Die Anlage darf nur unter ständiger Aufsicht betrieben werden.

 

§ 9 Haftung des Mieters

  1. Mit Übergabe der Anlage geht die Verkehrssicherungspflicht für den Betrieb auf den Mieter über.

  2. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an der Anlage, die während der Mietzeit entstehen.

  3. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Aufsicht oder Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften verursacht werden.

  4. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Betrieb oder der Nutzung der Anlage resultieren, soweit diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht wurden.

 

§ 10 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

 

§ 11 Versicherung

  1. Der Mieter ist verpflichtet, für die Dauer der Veranstaltung eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorzuhalten.

  2. Der Vermieter kann einen Versicherungsnachweis verlangen.

 

§ 12 Wetter, höhere Gewalt und Veranstaltungsabsage

  1.  

  2. Witterungsbedingte Einschränkungen begründen keinen Anspruch auf Preisnachlass oder Schadensersatz.

  3. Bei Sturm, Unwetter, behördlichen Verboten, Stromausfällen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt kann der Betrieb eingestellt werden.

  4. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 13 Stornierung

  1. Bei Rücktritt des Mieters gelten folgende pauschale Entschädigungen:

    bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 Prozent des Mietpreises

    29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 Prozent des Mietpreises

    13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 Prozent des Mietpreises

    weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 Prozent des Mietpreises

  2. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet.

 

§ 15 Gerichtsstand

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

Benutzerordnung für Elektrisches Bullenreiten

 

Benutzung auf eigene Gefahr

 

Von der Benutzung ausgeschlossen sind:

Schwangere

Personen unter Alkohol oder Drogeneinfluss

Personen mit Rücken, Nacken, Herz oder Kreislauferkrankungen

Personen mit sonstigen gesundheitlichen Risiken

Vor der Benutzung

Mobiltelefone, Schlüssel, Brillen und Schmuck ablegen

Taschen und lose Gegenstände entfernen

Sicherheitshinweise beachten

Während der Benutzung

Nur eine Person gleichzeitig

Nicht absichtlich abspringen

Keine gefährlichen Kunststücke durchführen

Sicherheitsbereich freihalten

Anweisungen der Aufsichtsperson befolgen

Ausschluss

Wer gegen die Sicherheitsregeln verstößt, kann sofort von der Nutzung ausgeschlossen werden.

Haftungserklärung des Nutzers

Mit der Nutzung der Anlage bestätigt der Teilnehmer, dass er die Benutzerordnung gelesen und verstanden hat, gesundheitlich zur Teilnahme geeignet ist und die Benutzung auf eigenes Risiko erfolgt. Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist jederzeit Folge zu leisten. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, haftet der Teilnehmer selbst.

Zahlungsarten

Sofortüberweisung

Überweisung

Vorkasse

Barzahlung

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