AGB & Benutzerordnung – Feldküche / Gulaschkanone
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge von CHMIEL CONSULTING, Inhaber Andre Chmiel, Stolze-Schrey-Str. 15, 46539 Dinslaken. Sie regeln die Rechte, Pflichten und Haftung des Mieters bei der Nutzung einer mobilen Feldküche / Gulaschkanone.
2. Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche oder bestätigte Vereinbarung zustande. Angebote sind freibleibend. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Mietgegenstand
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Vermietet wird eine mobile Feldküche / Gulaschkanone inklusive vereinbartem Zubehör.
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Die Übergabe erfolgt in funktionsfähigem und gereinigtem Zustand.
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Die Feldküche bleibt Eigentum des Vermieters.
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Technische Änderungen oder Umbauten sind nicht gestattet.
4. Mietzeitraum, Änderungen & Stornierungen
4.1 Verlängerungen sind rechtzeitig anzufragen und bedürfen Zustimmung.
4.2 Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe bleibt die volle Mietzahlungspflicht bestehen.
4.3 Umbuchungen sind gegen eine Gebühr von 25 € möglich.
4.4 Stornogebühren:
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bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 %
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7–13 Tage vor Mietbeginn: 50 %
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2–6 Tage vor Mietbeginn: 75 %
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weniger als 2 Tage: 100 %
4.5 Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
4.6 Ersatztermine bei Ausfall durch den Vermieter sind möglich.
4.7 Der Vermieter kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall erstattet.
5. Mietpreis & Zahlung
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Tagesmiete: 100,00 €
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Wochenendpauschale (Fr–Mo): 200,00 €
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Kaution: 250,00 €
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Lieferung bis 15 km inklusive
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Weitere Anlieferung nach Vereinbarung
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Holz kann gegen Gebühr gestellt werden oder ist selbst zu organisieren
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Zusatzleistungen werden gesondert berechnet
Zahlungen sind vor Übergabe fällig.
6. Transport & Straßenverkehr
6.1 Der Mieter ist für den Transport ab Übergabe verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Die Nutzung abseits befestigter Straßen ist untersagt.
6.3 Für Verstöße im Straßenverkehr haftet ausschließlich der Mieter.
6.4 Die zulässige Anhängelast des ziehenden Fahrzeugs ist zwingend einzuhalten.
7. Pflichten des Mieters
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Sorgfältiger und sachgemäßer Umgang mit der Feldküche
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Keine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung
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Schäden sind unverzüglich zu melden
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Nutzung nur im vorgesehenen Zweck (Kochen / Zubereitung von Speisen und Getränken)
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Keine Überlastung der Kessel über das zulässige Volumen hinaus
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Aufsicht bei Betrieb im öffentlichen oder privaten Raum sicherstellen
8. Haftung
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Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr
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Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder unsachgemäße Nutzung
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Bei Totalschaden haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
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Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im gesetzlich zulässigen Rahmen
9. Versicherung
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Für den Anhänger besteht eine Versicherung
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Die Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € trägt der Mieter
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Schäden sind unverzüglich zu melden
10. Kündigung / Rücktritt
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt
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Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde
11. Datenschutz
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Erhebung personenbezogener Daten nur zur Vertragsabwicklung
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Keine Weitergabe an Dritte außer zur Vertragserfüllung oder gesetzlicher Pflicht
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
13. Gerichtsstand & Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dinslaken. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Benutzerordnung – Feldküche / Gulaschkanone
A. Allgemeines
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Nutzung nur durch volljährige Personen oder unter Aufsicht
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Betrieb nur nach Einweisung oder ausreichender Kenntnis
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Feldküche darf nicht unbeaufsichtigt betrieben werden
B. Betrieb & Nutzung
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Betrieb erfolgt ausschließlich mit Gas (oder vereinbartem Brennstoff)
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Kessel dürfen nicht über ihre maximale Füllmenge hinaus betrieben werden
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Keine Nutzung für gefährliche, gesundheitsschädliche oder verbotene Stoffe
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Während des Betriebs ist auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten
C. Sicherheit
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Nur auf stabilem, ebenem und hitzebeständigem Untergrund aufstellen
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Feuerstelle darf nie unbeaufsichtigt bleiben
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Ausreichender Abstand zu Gebäuden, Fahrzeugen und Personen ist einzuhalten
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Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht im Gefahrenbereich aufhalten
D. Hygiene
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Zubereitung nur mit geeigneten, lebensmitteltauglichen Zutaten
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Keine Verwendung von schädlichen oder ungeeigneten Stoffen
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Nach Nutzung ist die Feldküche grob gereinigt zurückzugeben (Endreinigung möglich)
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Speisereste sind vollständig zu entfernen
E. Schäden & Meldung
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Schäden, Funktionsstörungen oder Auffälligkeiten sind sofort zu melden
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Eigenständige Reparaturen oder Umbauten sind untersagt
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Verlust oder Beschädigung von Zubehör ist zu ersetzen
F. Rückgabe
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Rückgabe erfolgt gereinigt, entleert und funktionsfähig
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Zubehör ist vollständig und unbeschädigt zurückzugeben
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Verspätete Rückgabe kann Zusatzkosten verursachen