AGB & Benutzerordnung – Feldküche / Gulaschkanone
CHMIEL CONSULTING
Inhaber Andre Chmiel
Stolze-Schrey-Str. 15
46539 Dinslaken
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über die Vermietung eines Anhängers mit Feldküche (nachfolgend „Mietgegenstand“) durch CHMIEL CONSULTING, Inhaber Andre Chmiel (nachfolgend „Vermieter“).
Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter diese AGB sowie die Benutzerordnung als verbindlich an.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Mietvertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder ausdrücklich bestätigte Vereinbarung zustande.
2.2 Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen mindestens der Textform.
3. Mietgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Vermietet wird ausschließlich ein Anhänger mit Feldküche einschließlich des vereinbarten Zubehörs.
3.2 Die Feldküche kann in einer der folgenden Ausstattungsvarianten übergeben werden:
• Variante A: 3 Kochkessel mit jeweils ca. 70 Litern Fassungsvermögen
• Variante B: 2 Kochkessel mit jeweils ca. 70 Litern Fassungsvermögen und 1 Warmhaltebehälter
• Variante C: 1 Planschagrill und 1 Warmhaltebehälter
3.3 Zum Zubehör gehören insbesondere:
• 1 Feuerlöscher
• 1 große Kelle
• 2 mittlere Kellen
• 1 kleine Kelle
• 1 Holzlöffel
• 1 Original-Literanzeigestab
• 1 Lampe
• 1 Lichterkette
3.4 Mit Übergabe des Mietgegenstandes gehen die tatsächliche Sachherrschaft, die Verkehrssicherungspflichten sowie die Verantwortung für Transport, Aufstellung, Betrieb, Nutzung, Beaufsichtigung und Sicherung des Mietgegenstandes vollständig auf den Mieter über.
3.5 Der Vermieter schuldet ausschließlich die Überlassung des Mietgegenstandes. Insbesondere werden keine Betreiber-, Aufsichts-, Veranstaltungs-, Sicherheits-, Catering- oder Bewirtungsleistungen geschuldet.
3.6 Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Mietgegenstand für einen bestimmten Zweck geeignet ist oder einen bestimmten Erfolg erzielt.
3.7 Technische Veränderungen, Umbauten oder Manipulationen am Mietgegenstand sind untersagt.
3.8 Der Mietgegenstand einschließlich sämtlichen Zubehörs bleibt Eigentum des Vermieters.
4. Mietzeitraum, Änderungen und Stornierungen
4.1 Verlängerungen der Mietdauer bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
4.2 Bei verspäteter Rückgabe bleibt die volle Mietzahlungspflicht bestehen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.3 Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € möglich.
4.4 Stornierungen werden wie folgt berechnet:
• bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
• 7 bis 13 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
• 2 bis 6 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
• weniger als 2 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
4.5 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.6 Bei Ausfall des Mietgegenstandes kann nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten werden.
4.7 Der Vermieter kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Mietpreis und Zahlung
• Tagesmiete: 150,00 €
• Kaution: 250,00 €
• Lieferung bis 15 km inklusive
• Weitere Anlieferungen nach Vereinbarung
• Brennmaterial gegen gesonderte Vergütung oder durch den Mieter
• Zusatzleistungen werden gesondert berechnet
Der vollständige Mietpreis einschließlich Kaution ist vor Übergabe fällig.
Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe und abschließender Prüfung zurückerstattet, soweit keine Gegenansprüche bestehen.
6. Transport und Straßenverkehr
6.1 Sofern keine Anlieferung durch den Vermieter vereinbart wurde, erfolgt der Transport ab Übergabe auf Verantwortung des Mieters.
6.2 Der Mieter hat sicherzustellen, dass das Zugfahrzeug für den Transport geeignet ist und die zulässige Anhängelast eingehalten wird.
6.3 Für sämtliche Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften haftet ausschließlich der Mieter.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:
• den Mietgegenstand sorgfältig und sachgerecht zu behandeln
• sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten
• Sicherheits-, Hygiene-, Brandschutz- und Lebensmittelvorschriften einzuhalten
• Schäden unverzüglich zu melden
• eine ausreichende Aufsicht während des gesamten Betriebs sicherzustellen
• alle Nutzer über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen zu informieren
• den Mietgegenstand nicht ohne Zustimmung des Vermieters an Dritte weiterzugeben
• den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden
8. Haftung
8.1 Mit Übergabe des Mietgegenstandes trägt der Mieter die alleinige Verantwortung für Transport, Aufstellung, Betrieb, Nutzung, Beaufsichtigung und Sicherung.
8.2 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Mietgegenstand sowie für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während der Mietdauer durch den Betrieb, Transport oder die Nutzung entstehen, soweit diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind.
8.3 Der Mieter haftet auch für das Verhalten seiner Gäste, Besucher, Helfer, Mitarbeiter und sonstigen Nutzer.
8.4 Der Vermieter übernimmt während der Mietdauer keine Betreiber-, Kontroll-, Überwachungs- oder Aufsichtspflichten.
8.5 Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
8.6 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.7 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei gesetzlich zwingender Haftung.
8.8 Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden infolge:
• unsachgemäßer Nutzung
• fehlerhafter Bedienung
• mangelnder Aufsicht
• Verstößen gegen Hygiene- oder Brandschutzvorschriften
• ungeeigneter Aufstellorte
• Witterungseinflüssen
• Handlungen Dritter
• Ausfall von Veranstaltungen oder entgangenem Gewinn
9. Versicherung
9.1 Für den Anhänger besteht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
9.2 Im Schadensfall trägt der Mieter die vereinbarte Selbstbeteiligung von 500,00 €, soweit ihn ein Verschulden trifft.
9.3 Schäden und Unfälle sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
10. Kündigung und Rücktritt
10.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.2 Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nur im gesetzlich zulässigen Umfang gespeichert oder weitergegeben.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Dinslaken.
BENUTZERORDNUNG – FELDKÜCHE / GULASCHKANONE
A. Grundsatz
Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer alleiniger Betreiber des Mietgegenstandes.
Der Vermieter übernimmt nach Übergabe keine Aufsicht, Kontrolle oder Betreiberverantwortung.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters.
B. Betrieb
• Bedienung nur durch volljährige und geeignete Personen
• Feldküche niemals unbeaufsichtigt betreiben
• Nur bestimmungsgemäße Nutzung
• Zulässige Füllmengen einhalten
• Keine gefährlichen oder verbotenen Stoffe verwenden
C. Sicherheit
• Nur auf geeignetem, ebenem und tragfähigem Untergrund aufstellen
• Ausreichende Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Fahrzeugen und brennbaren Materialien einhalten
• Verbrennungs- und Verbrühungsgefahr beachten
• Kinder vom Gefahrenbereich fernhalten
• Feuer und Glut niemals unbeaufsichtigt lassen
• Feuerlöscher jederzeit zugänglich halten
• Sämtliche Brandschutzvorschriften einhalten
D. Hygiene
• Ausschließlich lebensmitteltaugliche Zutaten verwenden
• Lebensmittelrechtliche Vorschriften einhalten
• Speisereste vollständig entfernen
• Feldküche gereinigt zurückgeben
• Übermäßige Verschmutzungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet
E. Schäden
• Schäden, Mängel oder Störungen unverzüglich melden
• Eigenmächtige Reparaturen sind untersagt
• Verlust oder Beschädigung von Zubehör ist zu ersetzen
• Der Original-Literanzeigestab gilt als schwer wiederbeschaffbares Originalteil und ist bei Verlust oder Beschädigung zu ersetzen
F. Rückgabe
• Gereinigt
• Entleert
• Funktionsfähig
• Mit vollständigem Zubehör
Fehlendes oder beschädigtes Zubehör wird zum Wiederbeschaffungswert berechnet.